Ab dem 01.01.2017 gelten die GoBD uneingeschränkt.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Einführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beschreiben die steuerrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung und die Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Sie wurden mit BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlicht.
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Eine funktionierende Datensicherung ist für jeden Unternehmer unumgänglich. Wenn die EDV “steht” geht in allen Geschäftsbereichen nichts mehr. Dies kann für den Betrieb unter Umständen großen Schaden bedeuten. Gefahren lauern nicht nur am Arbeitsplatz, wenn ein Mitarbeiter mal eben seinem Kollegen die letzten Urlaubsbilder zeigen möchte und dabei gar nicht bemerkt, dass er aus der häuslichen Umgebung einen Trojaner in das Firmennetz eingeschleust hat sondern auch dadurch, dass durch Überalterung der Festplatten auf dem Server ein totaler Datenausfall entsteht.Hier kommt dann schnell und unproblematisch die Datensicherung (Backup) vom Vortage zum Einsatz um eine Wiederherstellung der Daten sicherzustellen. In kleineren Betrieben oder privaten Haushalten reicht oft eine externe Festplatte um eine regelmäßige Sicherung, sei es automatisch oder manuell, durchzuführen.